Allgemeinen Geschäftsbedingungen Athletico                            

MITGLIEDSCHAFT UND VERTRAGSSCHLUSS
1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Athletico mit seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Athletico Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.

2. Transponder-Armband

Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss ein Transponder-Armband. Darauf werden personenbezogene Daten gespeichert, anhand deren sich das Mitglied ausweist.

II. NUTZUNG DES STUDIOS

1. Zutritt nur mit Transponder-Armband

Durch das Transponder-Armband erhält das Mitglied Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme des Transponder-Armbands ist der Zutritt in das Studio außerhalb der Betreuungszeiten nicht möglich.


2. Weisungsbefugnis

Das Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder der Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.


3. Gültigkeit der Hausordnung

Dem Mitglied wird mit Vertragsschluss die Hausordnung in Textform zur Kenntnis gegeben. Bei einem Verstoß gegen deren Bestimmungen ist Athletico berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, temporär ruhend zu stellen und/oder Schadenersatz geltend zu machen.

Athletico garantiert nicht, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitness-Studios eine Nutzung ohne unzumutbare Wartezeit möglich ist.

III. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
1. Umgang mit dem Transponder-Armband

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Transponder-Armbands zu sorgen. Dessen Verlust hat das Mitglied unverzüglich mitzuteilen.

2. Gebühr bei Ersatz des Transponder-Armbands

Bei Ersatz des Transponder-Armbands infolge durch das Mitglied zu verantwortendem Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 10,- € fällig.

3. Verbot der Weitergabe des Transponder-Armbands

Die Rechte aus der Mitgliedschaft bei Athletico sind nicht auf Dritte übertragbar, das Athletico-Transponder-Armband darf Dritten, andere Mitglieder eingeschlossen, nicht überlassen werden.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 500,- €. Athletico bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.


4. Änderung von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) Athletico unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Athletico dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.


5. Nutzung der Spinde

Die von Athletico zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Athletico ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.

Das Reservieren von Spinden ist nicht gestattet.

6. Nutzung der Kundenparkplätze
Von Athletico zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen

vom Mitglied ausschließlich während der Anwesenheit im Studio genutzt werden. Athletico behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen vor, parkende PKW kostenpflichtig abzuschleppen.

IV.  FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSENTGELTE UND ZAHLUNGSVERZUG

1. Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsentgelte

Die monatlichen Mitgliedsentgelte werden jeweils im Voraus, spätestens am 3. Tage eines Monats für den jeweiligen Mitgliedschaftsmonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten Monat der Mitgliedschaft wird, zusammen mit Aufnahmegebühr und vierteljährlich erhobener Servicepauschale, am Tag des Vertragsschlusses fällig. Der monatliche Beitrag sowie die Servicepauschale sind bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zu zahlen, auch wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.


2. Kosten bei Rückbuchung

Das Mitglied ist verpflichtet, für die erforderliche Deckung seines Kontos zum Zeitpunkt der Abbuchung der Mitgliedsentgelte zu sorgen. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Mitglied zu tragen.

3. Zahlungsverzug

Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als 3 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche Mitgliedsentgelte bis zum nächsten möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

Athletico ist berechtigt offene Forderungen an eine externe Inkassofirma wie z.B. die ADF GmbH abzutreten.

4. Preise und Konditionen

Zur Deckung von außergewöhnlichen Heizkosten, Warmwasserkosten und Stromkosten kann Athletico, unabhängig von der Vertragsart, jederzeit individuelle Kostensteigerungen an die Mitglieder weitergeben. Athletico kann dies in geeigneter Form z.B. einer Energiepauschale tun. Die Energiepauschale kann entsprechend der energiewirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden.
ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändern sich auch die monatlichen Kosten der Mitgliedschaft.


V. BEGINN / LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG / SONSTIGES
1. Beginn

Mitgliedschaften beginnen am 1. oder 15. Tag eines Kalendermonats, dadurch begründete Nutzungsrechte beginnen mit Unterschrift der Vertragsparteien. Mitgliedsentgelte werden gemäß getroffener Vereinbarung monatlich, halbjährlich oder jährlich jeweils zum 1. oder zum 15. des Monats fällig.

2. Erstlaufzeit / Verlängerung / Kündigung

Wird der Mitgliedsvertrag über 6 oder 12 Monate vom Mitglied oder von Athletico nicht spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag immer wieder um jeweils einen Monat. Bei Mitgliedsverträgen über 24 Monaten Laufzeit gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wird dieser ebenfalls nicht vom Mitglied oder von Athletico gekündigt, verlängert sich auch dieser Vertrag immer wieder um einen Monat. Diese Verlängerung gilt auch für Verträge mit einer Laufzeit von 1 Monat, jedoch mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende. Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt bestehen.

Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50km vom Athletico entfernt liegt,

und bedarf es einer außerordentlichen Kündigung durch das Mitglied, wird der gesamte Mitgliedsbeitrag inkl. Pauschalen sofort zur Zahlung fällig.


3. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten/ Stilllegung eines Vertrages

Eine Stilllegung kann immer nur in vollen Monaten erfolgen.

Eine Erstattung bereits abgerechneter Monate ist nicht möglich

Diese Zeiten verlängern die ursprünglich vereinbarte Laufzeit der Mitgliedschaft.

4. Mitbringen von Getränken

Das Mitglied ist berechtigt, nicht-alkoholische Getränke in das Studio mitzubringen, sofern diese in einem wiederverschließbaren Plastikgefäß mitgeführt werden. Glasflaschen sind untersagt.

5. Trainingsrisiko

Das Training im Studio erfolgt eigenverantwortlich auf eigenes Risiko.


6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übriger Bestimmungen unberührt.


7. Nebenabreden

Nebenabsprachen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.

VI. Haftungsbeschränkung

Athletico haftet nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
Athletico, deren
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Fitness-Studio zu bringen. Von Seiten Athletico werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Eine Haftung für den Verlust der Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sein denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Fitness Studios zurückzuführen.

VI.

§ 13 Zustimmung zur Datenerhebung und Datenverwertung


1. Athletico erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung.
2. Zudem werden bei Betreten des Fitness-Studios die auf dem Chiparmband gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. Athletico speichert diese Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.
3. Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird Athletico hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise von Athletico verwiesen.

VII.   Videoüberwachung

1. Das Fitnessstudio sowie der Kursraum werden aus Sicherheitsgründen 24 Stunden täglich das ganze Jahr über Videoüberwacht!

Ausgeschlossen davon sind Umkleideräume und Toiletten.

VIII. Kursgebühr bei Nichtteilnahme / SEPA-Lastschrifteinzug

Sollte das Mitglied nicht am gebuchten Kurs teilnehmen, ist eine Kursgebühr in Höhe von zehn Euro fällig.

Eine Abmeldung muss rechtzeitig über die „Sportmeo“ App vorgenommen werden. Nur Absagen, welche spätestens 2 Stunden vor Kursbeginn vorgenommen wurden, werden akzeptiert.

Vor Ort muss die Anwesenheit in der jeweiligen Kursliste abgehakt werden, nur dann ist die Teilnahme gesichert.

Erfolgt keine Abmeldung in der „Sportmeo“ App und wurde die Anwesenheit der Kursteilnehmer/in nicht bestätigt, so wird die zehn Euro Kursgebühr je zum 01. oder 15. eines jeden Monats automatisch vom angegebenen Konto per Lastschrift eingezogen. Dies bedarf keiner zusätzlichen Zustimmung und/oder Unterschrift des jeweiligen Mitglieds. Das Mitglied stimmt diesem automatisch mit der Registrierung der „Sportmeo“ App zu.